Kleinbetragsrechnungen bis 250,00 € sind mit folgenden Angaben ordnungsgemäß

Die Grenze für Kleibetragsrechnungen wurde rückwirkend zum 01.01.2017 von bislang 150,00 € auf 250,00 € brutto erhöht. Die Kleinbetragsrechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug, auch wenn sie nicht den allgemeinen Anforderungen entspricht. Die Kleinbetragsrechnung muss folgende Angaben enthalten:
-    Vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmers,
-    Ausstellungsdatum,
-    Menge und Art der gelieferten Gegenstände, bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung,
-    Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
-    Anzuwendender Steuersatz, oder gegebenenfalls Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Eine Angabe über den Leistungsempfänger sowie ein gesonderte Umsatzsteuerausweis sind im Gegensatz zu Rechnungen ab 250,00 € entbehrlich.





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