Entgeltminderung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage bei Sicherungseinbehalten

Gemäß dem Urteil des BFH vom 24.10.2013 kann ein Unternehmer grundsätzlich im Umfang des Sicherungseinbehaltes zur Minderung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit berechtigt sein.
Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 03.08.2015 Stellung genommen:
Sofern der Unternehmer seinen Entgeltanspruch auf Grund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, kann er bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung nach §17 UStG berechtigt sein.
Dies hat die Finanzverwaltung jedoch mit der Bedingung verknüpft, dass der Unternehmer in jedem Einzelfall nachweisen muss, dass eine Gewährleistungsbürgschaft bei der Bank beantragt und abgelehnt wurde.
Als weiterer Effekt wäre zu beachten, dass wenn der Unternehmer die Entgeltansprüche zulässig als uneinbringlich behandelt, der Leistungsempfänger die Vorsteuer aus den jeweiligen Leistungsbezügen entsprechend zu berichtigen hat.

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