Der Krankenversicherungsbeitrag wurde zum 01.01.2015 von 15,50% auf 14,60% gesenkt.

Der Krankenversicherungsbeitrag wurde zum 01.01.2015 von 15,50% auf 14,60% gesenkt. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber (7,3%) und zur Hälfte vom Arbeitnehmer (7,3%) finanziert. Neu ab 2015 ist der für Arbeitnehmer allein zu tragende kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Bislang gab es einen kassenunabhängigen einheitlichen Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer von 0,9%. Die Krankenkasse kann jetzt je nach wirtschaftlicher Lage diesen Beitrag individuell festlegen. Wichtig für Arbeitnehmer: Bei der erstmaligen Einführung, sowie bei Erhöhung des Zusatzbeitrages gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung kann demnach bis Ende des Monats in dem die Änderung erstmals greift abgegeben werden, die Mitgliedschaft endet dann im übernächsten Monat (Beispiel: Änderung ab Januar 2015, Kündigung zum 05.01.2015, Ende Mitgliedschaft 31.03.2015).


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